MobilfunkTalk Folge 25: Mobilfunkausbau in Verbindung mit Natur- und Landschaftsschutz
Shownotes
Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin ist ungefähr so groß wie das Saarland, hat mit rund hunderttausend Einwohnern aber nur etwa ein Zehntel der Bevölkerung. Doch die dünne Besiedelung bedeutet natürlich nicht, dass es keine Nachfrage nach Digitalisierung und mobiler Internetanbindung gäbe. „Heute gehört guter Mobilfunkempfang zum Standard bei allen, ob jung oder alt“, sagt Ralf Reinhardt. „Das gilt in der Wirtschaft, im Vereinsleben oder auch im Tourismus.“
Die Verwaltung eines Landkreises ist in mehreren Funktionen daran beteiligt, den Mobilfunkausbau zu ermöglichen. Sie genehmigt die Bauanträge für den benötigten Maststandort – wobei sich das Genehmigungsverfahren streng nach der Landesbauordnung richtet, die allerdings in jedem Bundesland variiert.
Zur Baugenehmigung zählt dann auch die naturschutzrechtliche Untersuchung. Für diese ist wiederum eine in der Verwaltung des Landkreises angesiedelte untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie prüft, ob gegebenenfalls naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind.
Hinzu kommt im Wald beispielsweise eine Waldumwandlungsgenehmigung – dafür ist im Land Brandenburg die Forstverwaltung zuständig. Die Landkreisverwaltung kann dabei unterstützen. Zu bedenken sei, dass nicht nur ein Mast errichtet, sondern auch die entsprechende Stromversorgung zugeführt werden muss. Wird ein Kran benötigt, braucht dieser wiederum eine geeignete Zufahrt und Aufstellfläche.
Bei Eingriffen in Natur- oder Landschaftsschutzgebiete gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Kompensation: Entweder die sogenannte Naturalkompensation – im Ausgleich für die genutzte Fläche wird beispielsweise ein Biotop auf einer anderen, gleich große Fläche angelegt, oder es werden Nistkästen für Vögel aufgehängt, die durch eine Baumfällung Nistmöglichkeiten verlieren. Oder als andere Option eine finanzielle Kompensation – die vom Mobilfunkbetreiber bezahlte Ausgleichssumme wird dann wiederum zielgerichtet in Naturschutzprojekte investiert.
Auch etwaige Einwände – wenn beispielsweise der Aufbau eines Sendemasts eine Änderung des Landschaftsbilds verursacht – werden von der Landkreis-Verwaltung gemanagt. Hier wirbt Ralf Reinhardt für Pragmatismus: „Manchmal reicht schon der Vorschlag, den Standort doch noch ein bisschen weiter abzurücken oder aus einer direkten Sichtachse zu verlegen.“ Auch regen die Behörden gegebenenfalls an, dass sich mehrere Anbieter, die im selben Gebiet ausbauen wollen, untereinander abstimmen und beispielsweise im Rahmen von passivem Infrastruktur-Sharing einen Funkmast gemeinsam nutzen.
„Wenn man es schafft, dass es einen engen Austausch zwischen der Verwaltung und den Funkturmgesellschaften oder Mobilfunkbetreibern gibt, lassen sich viele Abläufe vereinfachen“, gibt Ralf Reinhardt anderen Kommunen als Tipp mit. „Auch in der Verwaltung sollte es jemanden geben, der sich mit den Erfordernissen des Mobilfunks auskennt und auch die Versorgung im Territorium bewerten kann.“ Diese Person sollte dann auch in der Lage sein, Kompetenzen zu bündeln und die richtigen Ansprechpartner zu vermitteln. „Das hat bei uns sehr viel geholfen und auch manche neue Standorte ermöglicht, die gar nicht im Fokus der Anbieter standen – nur aber zum Beispiel für Touristen ein absoluter Gewinn sind“, resümiert der Landrat.
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